Je nach Art und Umfang des abgeschlossenen Vertrages übernehmen Privatkassen und Zusatzversicherungen  in der Regel ganz oder teilweise die Behandlungskosten.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.

  • Die Behandlungen werden nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker in Rechnung gestellt.
  • Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH von 1985) stellt keine verbindliche Gebührentaxe dar. Sie dient als Berechnungshilfe der Honorare.
  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten für Heilpraktikerleistungen nicht. Patienten, die gesetzlich versichert sind, sind daher Selbstzahler.
    Sie können jedoch die Behandlungskosten beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen.
  • Ich berechne 60,00 € die Stunde. Nachfolgetermine werden zeitanteilig berechnet.
    Das heißt für eine halbe Stunde 30,00 € usw.
  • Laborkosten und Kosten für verordnete Medikamente trägt der Patient selbst.
  • Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten für eine Behandlung im vollen Umfang zu bezahlen, sprechen Sie mich gerne an.